Codex Belli 2002


Codex Belli 2002

 

In freien Gefechten treffen Kämpfer aller Stile und Kenntnisstände zusammen.

Obwohl Unfälle beim Umgang mit Stahlwaffen nicht vollständig auszuschließen sind,

haben sich nachfolgende Regeln bewährt, um das Verletzungsrisiko so klein und den Spaßfaktor so groß

wie möglich zu halten.

Die Regeln werden laufend überarbeitet und den Bedürfnissen der Kämpfer angepasst.

In der vorliegenden Form haben sie automatisch Gültigkeit für alle Veranstaltungen der

Trimburger Ritterschaft. Andere Veranstalter können sie gerne als Anhalt auszugsweise oder in

ihrer Gesamtheit übernehmen.

 

1. Waffen:

a. Waffen fallen in eine von vier Kategorien:

i. Hiebwaffen: Waffen mit Stahlklingen zu einer oder zwei Händen (Schwert, Langschwert, Axt,

Langaxt, Sax,..)

ii. Stangenwaffen: Langwaffen mit Stahlköpfen zu zwei Händen (Speer, Hellebarde,..)

iii. Fernkampfwaffen: Bögen und Armbrüste sowie Schleudern

iv. Verbotene Waffen: Feuerwaffen, Leichtmetall-, Latex- oder Karbonwaffen sowie

Wucht- und Kettenwaffen (Keulen, Flegel,..), Peitschen

b. Erlaubt im Nahkampf sind Hiebwaffen und Stangenwaffen mit Stahlklinge, die eine Schlagkante

von mindestens 2 mm aufweist und so abgestumpft ist, das ein Eindringen in Kettengeflecht mit Ringen

von 8 mm Innendurchmesser ausgeschlossen ist.

c. Erlaubt im Fernkampf sind Fernkampfwaffen, die die Zugkraft eines 50 lbs -Langbogens

nicht überschreiten. Es dürfen nur Pfeile oder Bolzen genutzt werden, die mit einem

Schaumpolsterkopf ausgestattet sind. Der Kopf muss einen Durchmesser von mindestens 50 mm haben

und auf einem fest mit dem Schaft verbundenen Kunststoffinnenkern aufbauen. Ein Eindringen der Spitze

in die Augenhöhle und ein Splittern des Schaftes beim Abschuss oder Einschlag muss ausgeschlossen

sein. Schleudergeschosse dürfen nicht schwerer als 80 g sein, dürfen nicht in die Augenhöhle

eindringen können und müssen eine Schaumpolster- oder Filzoberfläche haben (Beispiel: Tennisball).

d. Zugelassene Waffen dürfen keine strukturellen Beschädigungen oder übermäßige Scharten aufweisen.

e. Verbotene Waffen dürfen nicht eingesetzt werden.

 

2. Rüstungen und Ausstattung:

a. Der Mindestrüstungsschutz im Nahkampf besteht aus gepolsterten Handschuhen und Kopfschutz.

Der Mindestkopfschutz ist eine unterpolsterte Kettenhaube oder ein eisenverstärkter Lederhelm. Kämpfer,

die nicht den Mindestrüstungsschutz tragen, dürfen am Nahkampf nicht teilnehmen.

b. Körperschutz, besonders Schutz der Unterarme und Gelenke, wird dringend empfohlen!

c. Verboten sind Schilde und Rüstungen mit Dornen oder scharfen Kanten.

d. Gefährliche Gegenstände (Messer,..) dürfen grundsätzlich nicht mitgeführt werden.

3. Verhalten:

a. Erlaubt sind Schläge mit Hiebwaffen zum Schild und Körper.

b. Nicht erlaubt sind Stiche mit Hiebwaffen auf die obere Hälfte des Schildes und zum Körper sowie

Schläge und Stiche zum Kopf oder Hals.

c. Erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die untere Hälfte des Schildes oder den

Körper unterhalb des Brustbeins, wenn die Waffe abwärts geführt wird.

d. Nicht erlaubt sind Schläge und Stiche mit Stangenwaffen auf die obere Hälfte des Schildes,

zum Kopf, Hals oder auf den Körper oberhalb des Brustbeins, sowie das Führen der Waffe aus

einer unteren Position (Aufwärtsstich, Aufwärtsschlag).

e. Erlaubt sind gezielte Schüsse mit Fernkampfwaffen auf den Schild und den Körper unterhalb

des Brustbeins.

f. Körpereinsatz zum direkten Angriff (Tritte, Faustschläge,..) ist nicht erlaubt.

g. Der Einsatz von gefährlichen Gegenständen (Fußangeln,..) ist nicht erlaubt.

h. Die Teilnahme an einem Gefecht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht erlaubt.

i. Faires Verhalten ist Voraussetzung für ein gelungenes Gefecht. Wir kämpfen als Partner, nicht als Feinde!

j. Angriffe auf Fernkämpfer, die den Mindestrüstungsschutz nicht tragen dürfen nur angedeutet werden.

k. Nichtkämpfer werden nicht bekämpft.

 

4. Sonstiges:

a. Die Sicherheit der Waffen und Ausrüstung wird durch Kontrollen gewährleistet.

b. Erste Hilfe Ausstattung muss vor Ort sein. Jeder Kämpfer soll ausgebildeter Ersthelfer sein.

c. Minderjährige Kämpfer bedürfen der Zustimmung des Erziehungsberechtigten.

d. Anordnungen der Kampfrichter ist unbedingt Folge zu leisten.

e. Der Veranstalter hat das Hausrecht.

f. Der Kämpfer muss seine Eignung an der Waffe durch die A-Karte oder eine Prüfung dazu vor

Ort nachweisen.

g. Jeder Kämpfer ist dafür verantwortlich, dass Zuschauer nicht gefährdet werden.

h. Eine Trefferregelung ist nicht Bestandteil der Schlachtregeln und ist gesondert abzustimmen.

Diese Regeln gelten dem Schutz und dem partnerschaftlichen Miteinander der Kämpfer und Nichtkämpfer

im freien Gefecht.

Der Codex Belli muss, wenn er als Regelwerk für eine Veranstaltung angewandt wird, öffentlich

einsehbar sein und möglichst jedem Kämpfer schriftlich ausgehändigt werden. Der Veranstalter ist

dafür verantwortlich, dass die Gültigkeit dieser Regeln bekannt gemacht wird.

Train hard, fight easy!

© Kämpferliste 2002 / Tim Schneider 1999 Vervielfältigung zu nicht kommerziellen Zwecken

erwünscht! Änderungen bitte nur nach Absprache! Kommentare bitte an info@kaempferliste.de

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