Martkregularium

Regularien für alle Marktteilnehmer:

 

Jeder sollte bemüht sein, ein gutes Bild vom Mittelalter zu vermitteln.

Das soziale Verhalten ist entscheidend für den Bestand einer Mittelalterveranstaltung. Daher ist der höfliche und freundschaftliche Umgang miteinander ein absolutes Muss.

Nur wenn alle zusammenstehen und einander helfen, kann der Markt gelingen.

 

 

Allgemeines

 

Grundsätzlich sind die Regeln der jeweiligen Burganlagen zu beachten.

 

Das Hausrecht wird durch den Marktausrichter wahrgenommen.

Den Weisungen der Orga ist in jedem Falle Folge zu leisten.

 

Die Marktteilnahme geschieht auf eigene Gefahr und Haftung.

Eltern haften für ihre Kinder.

 

Jede Person haftet in vollem Umfang für die von ihr verursachten Schäden.

 

Händler und Handwerker müssen eine Gewerbeanmeldung haben.

 

Moderne Gegenstände sind während des Marktes nur im Verborgenen zu benutzen.

 

Holz und Stroh ist selbst zu beschaffen und auch selbst zu entsorgen.

 

Bitte verlasst den Platz so sauber, wie Ihr ihn vorgefunden habt.

Vor Abfahrt nimmt die Orga den Platz ab.

 

 

 Jugendschutz

 

Der Jugendschutz innerhalb des Marktgeländes hat oberste Priorität.

Das Jugendschutzgesetz ist in vollem Umfang zu beachten.

Der Verkauf oder die kostenlose Weitergabe von Alkohol- und Nikotinprodukten an Jugendliche ist nicht gestattet.

Waffen jeder Art dürfen nur zu offiziellen Anlässen und wenn möglich in Begleitung einer verantwortlichen Person getragen werden.

Jugendliche im Sinne des Gesetzes dürfen nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen an einem Lager teilnehmen.

Bei (wiederholter) Zuwiderhandlung kann dies zum Ausschluss von Markt und Lager führen.

 

 

Sicherheit

 

Zur allgemeinen Sicherheit sind Tiere auch innerhalb eines Lagers stets anzuleinen. Hinterlassenschaften der Tiere sind sofort zu beseitigen. Entstandene Schäden werden vom Tierhalter getragen.

 

Zeltnägel und Heringe sind wegen der Verletzungsgefahr möglichst tief in den Boden zu schlagen. Die Abspannung ist möglichst klein zu halten.

 

Feuer ist nur in geschlossenen Feuerschalen erlaubt!

 

Jedes Lager muss über einen Feuerlöscher oder mind.2 gefüllte Wassereimer verfügen. Feuerlöscher und Wassereimer werden kontrolliert.

 

Alle Lagergruppen ab 3 Personen müssen Torwachen zu stellen.

Bei der ersten Lagerbesprechung werden die Torwachen festgelegt und demgemäß ein Wachplan erstellt.

Der Wachplan liegt dann bei der Orga aus.

 

 

Waffen

 

Bei nicht abgesprochenen Waffengängen gilt grundsätzlich die neueste Fassung des Codex Belli.

Der Codex Belli (aktualisiertes Reglement 2002) kann bei der Orga eingesehen werden.

 

Für die Sicherheit und den Zustand seiner Waffen (Schlag-, Stangen- und Fernwaffen) und der Ausrüstung trägt jeder Kämpfer selbst Sorge.

 

Vor jedem gemeldeten Waffengang findet eine Waffenkontrolle durch die Orga statt.

 

Nach Alkoholkonsum sind Waffen tabu!!

 

Nicht erlaubt sind Feuerwaffen, Leichtmetall-, Latex- oder Carbonwaffen sowie Wucht- und Kettenwaffen (Keulen, Flegel,..), Peitschen

 

 

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